ANETTE SCHARFENBERG
STRAFVERTEIDIGERIN
Anette Scharfenberg ist Fachanwältin
für Strafrecht und eine leidenschaftliche Strafverteidigerin.
Sie belegt seit Jahren in unabhängigen Kanzleirankings vorderste Plätze.
Rechtsanwältin Scharfenberg ist in Lörrach niedergelassen und bundesweit in allen Gebieten des Strafrechts tätig.
ANETTE SCHARFENBERG
STRAFVERTEIDIGERIN
Anette Scharfenberg ist Fachanwältin
für Strafrecht und eine leidenschaftliche Strafverteidigerin.
Sie belegt seit Jahren in unabhängigen Kanzleirankings vorderste Plätze.
Rechtsanwältin Scharfenberg ist in Lörrach niedergelassen und ist bundesweit in allen Gebieten des Strafrechts tätig.
KOMPETENZEN
Deutschlands Top-Anwälte
Rechtsanwältin Scharfenberg belegt seit Jahren in unabhängigen Kanzleirankings vorderste Plätze.
Das Magazin „FOCUS“ zählt Rechtsanwältin Scharfenberg im Strafrecht auch im Jahr 2022 zu einer von 135 Topanwälten in Deutschland (Focus Spezial „Deutschlands Top Anwälte“, Ausgaben 2015-2022).
Auch das Magazin „Stern“ die Kanzlei (ehemals Scharfenberg, Furmaniak und Hausmann) im Strafrecht unter den „Besten Anwaltskanzleien 2020“.
Rechtsanwältin Scharfenberg vertitt, außergerichtlich und gerichtlich, Beschuldigte und Angeklagte in allen Strafverfahren.
Das Betäubungsmittelgesetz stellt den Umgang jeder Art mit Betäubungsmittel unter Strafe. Gemeint sind hierbei sogenannte weiche Drogen, synthetische Drogen und harte Drogen. Das Spektrum reicht von Kriminalisierung des Besitzes von Marihuana oder Haschisch, Erwerb von Amphetaminen, psychogenen Pilzen, Kokain zum Eigenkonsum bis zum Handeltreiben mit Betäubungsmittel in großen Mengen. Das Betäubungsmittelgesetz hat eine fast unübersehbare Fülle von Straftatbeständen, die im Hinblick auf Gewerbsmäßigkeit oder des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in großen Mengen unter ganz erheblicher Strafandrohung stehen. In Betäubungsmittelstraftaten, in denen es um größere Mengen an Betäubungsmitteln und den Vorwurf der Bandenstruktur geht, werden umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, diese Verfahren zählen zur sogenannten organisierten Kriminalität.
Erfolgreiche Verteidigung in Betäubungsmittelstrafverfahren setzt zunehmend technische und digitale Kenntnisse voraus, da die Ermittlungsbehörden immer größere Ermittlungs- und Eingriffsmöglichkeiten haben. Neben den bisher klassischen Ermittlungsmethoden der Postbeschlagnahme und der Telefonüberwachung, rücken im digitalen Zeitalter immer mehr Überwachungsmaßnahmen wie Online-Durchsuchung, die Erhebung von Verkehrsdaten, Einsetzen von Abhöranlagen in Autos (akustische Überwachung außerhalb von Wohnräumen), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten, Erhebung von Nutzungsdaten von Telemediendiensten und die polizeiliche Auswertung von sichergestellten Datenträgern wie Computern, Tablets und Mobiltelefone mittels forensischen Programmen in den Vordergrund. Die Verteidigung muss in der Lage sein, solche Ermittlungsmaßnahmen nachzuvollziehen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Auch die internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden gewinnt immer mehr an Bedeutung, wie das Beispiel des Hackens von Servern verschiedener Kryptohandys durch Joint Investigation Teams aus verschiedenen europäischen Ländern.
Da jeder Umgang mit nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Stoffen unter Strafe gestellt ist, sind viele Menschen von Betäubungsmittelstrafverfahren betroffen. Eine Verurteilung auch nur wegen des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. In den meisten Fällen droht ein Führerscheinentzug, bei Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz ist immer gesetzliche Folge das Verbot der Beschäftigung, Anweisung und Ausbildung von Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis behindern das weitere berufliche Fortkommen.
Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen mit Auswirkungen auf den ausländerrechtlichen Status rechnen oder damit, dass eine Einbürgerung nicht mehr möglich sein wird. Es drohen Aberkennung des Aufenthaltstitels oder gar Ausweisung und Abschiebung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Bei manchen Menschen, die wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt werden, liegt eine Betäubungsmittelabhängigkeit vor. Für solche Menschen gibt es die Möglichkeit der „Therapie statt Strafe“ nach §§ 35 ff BtMG, bei drohenden langjährigen Haftstrafen die Möglichkeit der Unterbringung zur Therapie in der Psychiatrie nach § 64 StGB. In Betäubungsmittelstrafverfahren gibt es kein Schema, jeder Fall ist anders und für jeden Betroffenen drohen andere Konsequenzen.
Erfolgreiche Verteidigung in Betäubungsmittelstrafverfahren setzt deshalb Kenntnis der gesamten Bandbreite der Möglichkeiten der Verteidigung und der drohenden Folgen einer Verurteilung für die Betroffenen voraus, um individuell die beste Lösung finden zu können. Die aktuellen Legalisierungsbestrebungen der derzeitigen Bundesregierung werden, hoffentlich in Zukunft die Kriminalisierung der Konsumenten unterbinden. Solange die Legalisierung nicht erfolgt, benötigen Konsumenten von Marihuana weiterhin engagierte Verteidigung.
Unter dem Begriff Cybercrime oder Computerkriminalität werden alle Straftaten erfasst, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Computern stehen oder im Internet begangen werden.
Unter Cybercrime im engeren Sinne fallen nach der Definition des Bundeskriminalamtes Straftaten wie das Ausspähen und Abfangen von Daten, Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten, Computersabotage, Datenveränderung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung etc.
Unter Computerkriminalität im weiteren Sinne versteht man alle Straftaten, in denen das Tatmittel Internet eingesetzt wird. Straftaten im Internet betreffen fast alle Deliktsbereiche und gehen von digitaler Erpressung, dem Vertrieb verbotener Substanzen oder verbotener Gegenstände, Verletzungen des Urheberrechts und Austausch von kinderpornographischen Bildern bis zum Cyber-Grooming (Kontaktaufnahme mit sexuellem Hintergrund zu Kindern über soziale Netzwerke).
Im Darknet bieten Onlineshops Drogen jeder Art, Waffen, Hehlerware, Kinderpornographie, gefälschte Ausweise etc. an. User können durch die Benutzung eines Tor-Browsers ihre Identität verschleiern. Die Strafverfolgungsbehörden haben auf die zunehmende Cyberkriminalität mit der Einrichtung von speziell für dieses Thema ausgebildeten Fachabteilungen reagiert. Bei Europol gibt es seit 2013 das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“, die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt haben eigene Ansprechstellen für Cybercrime. Auch die Staatsanwaltschaften gehen zunehmend dazu über auf Cybercrime spezialisierte Fachreferate einzurichten. Verteidigung in Verfahren der Cyberkriminalität setzt Kenntnis der digitalen Ermittlungsmethoden voraus. Das Internet kennt keine Grenzen und deshalb gibt es in Cybercrime-Verfahren häufig Auslandsbezug.
Die Frage der Verwertbarkeit von im Ausland erhobenen Beweisen im deutschen Strafverfahren unter Zugrundelegung von zwischenstaatlichen Verträgen und der Möglichkeit der Überprüfung der Beweiserhebung im Ausland stellt sich in fast jedem Cybercrime-Verfahren.
Juristen sind keine Computerspezialisten und deshalb brauchen Verteidiger und Verteidigerinnen in diesem Verfahren Sachverständige, die bei der sich häufig stellenden Frage nach dem Beweiswertes von erhobenen Daten, beratend zur Verfügung stehen. Nur wenn diese Bedingungen vorhanden sind, ist eine effektive und zielführende Verteidigung in Cybercrime-Verfahren möglich.
Kapitalstrafsachen ist ein umgangssprachlicher Begriff, mit dem im weitesten Sinne alle Tötungsdelikte gemeint sind.
Hierunter fallen nicht nur die klassischen und allgemein bekannten Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag, sondern auch alle Delikte mit Todesfolge, wie zum Beispiel Körperverletzung mit Todesfolge, sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge oder sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge etc.
Delikte, bei deren Begehung ein Mensch zu Tode kommt, können mit der höchsten Sanktion des Strafrechts, der lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. In den allermeisten Fällen werden dabei Haftbefehle vollzogen und die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen. Beschuldigte sollten in diesem Verfahren keinesfalls ohne Rücksprache mit einem Verteidiger oder einer Verteidigerin in der ersten polizeilichen Vernehmung oder schon beim Aufgriff durch die Polizei Angaben machen.
Fehler im Rahmen der ersten polizeilichen Vernehmung ziehen sich häufig durch das gesamte Verfahren und können in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Oft mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Hier ist anwaltlicher Rat dringend geboten.
Organisierte Kriminalität ist ein Begriff, der von den Strafverfolgungsbehörden geprägt wurde. Gemeint sind damit alle Strafverfahren, die sich gegen kriminelle Strukturen richten, d.h. in der Regel sind mehrere Menschen in diesem Verfahren von Strafverfolgung betroffen.
Die Verteidigung in solchen Verfahren benötigt besondere Kenntnisse des materiellen sowie des Strafprozessrecht, da die Delikte, egal ob im Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, bei Eigentumsdelikten oder im Bereich des Cybercrime bei bandenmäßiger Begehung mit erheblich erhöhten Strafrahmen bedroht sind.
Häufig sind Betroffene einem hohen Ermittlungsdruck ausgesetzt, fast immer werden Haftbefehle vollstreckt und Untersuchungshaft vollzogen, das gesamte Vermögen, Geschäftsunterlagen, Mobiltelefone und Computeranlagen der Betroffenen beschlagnahmt, so dass die gesamte Existenz der Betroffenen in Gefahr gerät.
Das Leben der Betroffenen wird in Verfahren der organisierten Kriminalität schon monatelang vor dem Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachung, Peilsender in den Fahrzeugen, akustische Fahrzeuginnenraumüberwachung, Erhebung der retrograden Verbindungsdaten, Erstellung von Bewegungsprofilen, Einsatz von verdeckten Ermittlern oder mittels Fakeprofilen der Polizei im Internet durchleuchtet.
Die Aufgaben der Verteidigung in diesen Verfahren sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie reichen von der Klärung der Frage, ob Haftbefehle aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden können, der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen und gegebenenfalls Organisation einer so genannten Sockelverteidigung mit Mitbeschuldigten im Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung der Betroffenen in einer meist mehrere Tage dauernden Hauptverhandlung vor Gericht. Erfahrung mit Verteidigungen in solchen Fällen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.
Die Reform des Sexualstrafrechts im November 2016 hat zu einer generellen Ausweitung der Strafbarkeit im Bereich des Sexualstrafrechts geführt. Die Straftatbestände gehen nun von sexueller Belästigung durch Anfassen, sexuellem Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen bis zu den schweren Fällen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung.
Auch in den Bereichen der Straftatbestände wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften wurden die Strafandrohungen verschärft.
Bei fast allen Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat erfolgt eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis, auch bei einer Strafe von bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Menschen, in der Regel sind das Männer, denen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, stehen unter einem großen öffentlichen Druck.
Bei Bekanntwerden solche Vorwürfe kann es passieren, dass eine undifferenzierte Vorverurteilung durch Familie, Bekanntenkreis und Arbeitskollegen erfolgt. Dies obwohl in solchen Verfahren meist eine Aussage – gegen – Aussage-Konstellation vorliegt, d.h. außer dem sogenannten Opfer und dem Beschuldigten gibt es keine Zeugen oder weitere Beweismittel, die die Aussage des Opfers untermauern könnten. Häufig erfolgen Anzeigen in Trennungssituationen nach gescheiterten Beziehungen. In diesen Fällen gehen die Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass über 50 % der Anzeigen falsche Belastungen sind.
Die Ermittlungsbehörden setzen auch in den sozialen Netzwerken zwischenzeitlich verdeckte Ermittler ein, die sich als Kinder oder Jugendliche ausgeben, um mit Beschuldigten in Kontakt zu kommen. Verdeckte Ermittler ermitteln auch unter falschen Identitäten im Darknet in Foren oder Plattformen, die Zugang zu kinderpornographischen und jugendpornographischen Bildern bieten.
Schon allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat kann für die Betroffenen zur Zerstörung ihrer Existenz führen.
Die Staatsanwaltschaften informieren Arbeitgeber, wenn der Beruf des Betroffenen in Bezug zur Straftat steht oder das Jugendamt, wenn die Betroffenen selber Kinder haben.
Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts kann auch beruflich weitreichende Folgen haben. Gerade beim Vorwurf eines Sexualdelikts ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Betroffenen sofort einen/eine Verteidiger/in suchen. Hier ist von Beginn des Verfahrens an anwaltlicher Rat dringend geboten. Keinesfalls sollte ein solcher Vorwurf auf die leichte Schulter genommen werden und es müssen unvorsichtige Angaben gegenüber der Polizei unbedingt vermieden werden.
Leider reagieren auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die keine Erfahrung mit Verteidigung in Sexualstrafverfahren haben, bei diesen Vorwürfen häufig mit einer Vorverurteilung der Betroffenen. Dabei ist gerade in diesem Verfahren besonders wichtig, den Beschuldigten ohne Vorurteile und offen zu begegnen, weil nur bei einem bestehenden Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger/Verteidigerin und Beschuldigtem die richtige Strategie für die Verteidigung gefunden werden kann.
Aufgrund meiner Erfahrungen als Verteidigerin in Sexualstrafverfahren habe ich persönlich die Entscheidung getroffen, dass ich ausschließlich als Verteidigerin tätig bin und keine Opfer in Strafverfahren vertrete. Ich lehne daher Mandate als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreterin ab.
Im Dreiländereck arbeiten aufgrund der Nähe zur Schweiz und Frankreich die Strafverfolgungsbehörden – Staatsanwaltschaften und Polizei – der verschiedenen Länder eng zusammen. In der europäischen Union ist es zwischenzeitlich Standard, dass Ermittlungsergebnisse grenzüberschreitend ausgetauscht, Beschuldigte aufgrund europäischer Haftbefehle anderen Staaten im eigenen Land verhaftet und überstellt oder Durchsuchungen im Rahmen von Rechtshilfe durchgeführt werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben seit Inkrafttreten der europäischen Ermittlungsanordnung weitreichende Befugnisse. Auch die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden ist sehr eng.
Dieser engen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden muss eine enge Zusammenarbeit der Verteidigung entgegengestellt werden. Deshalb ist es wichtig, in solchen Verfahren ein Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu haben, die in den unterschiedlichen Ländern die Interessen des Mandanten vertreten können und entsprechend qualifiziert sind.
Seit vielen Jahren bin ich auf Grund meines rechtspolitischen Engagements nicht nur mit Kollegen und Kolleginnen im gesamten Bundesgebiet vernetzt, sondern auch mit Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen aus der Schweiz, Österreich und Liechtenstein mit denen ich regelmäßig in Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezug arbeite.
Grenzüberschreitende Verteidigung ist wegen der unterschiedlichen Rechtsordnungen und der prozessualen Probleme, die sich durch die Anwendung von bilateralen Verträgen ergeben, sehr anspruchsvoll und setzt entsprechende Fachkenntnisse voraus.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein außerordentlicher komplexer Teil des Strafrechts, der sich mit Straftaten befasst, die im weitesten Sinne im Bereich der Wirtschaft oder beim Führen eines Betriebes begangen werden können. Hierbei kann es sich um Verstöße gegen wirtschaftsrechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel das Steuerrecht, das Kartellrecht, das Wettbewerbsrecht, das Kapitalmarktrecht, das Bankenrecht und das Arbeitsrecht handeln. Daneben geht es um Delikte aus den besonderen Teil des Strafgesetzbuches wie Betrug, Untreue, Korruption, Insiderhandel, Preisabsprachen, Geldwäsche etc. Diese Delikte können einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, was für die Betroffenen oft weitreichende persönliche Haftung nach sich ziehen kann.
Zunehmend mehr stehen im Wirtschaftsstrafrecht nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen und deren Repräsentanten im Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Auch für Unternehmen kann ein solches Verfahren weitreichende Folgen von Sanktionen wie Geldbußen bis zur Betriebsstilllegungen haben. Die von den Ermittlungsbehörden durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchung und Sicherstellung von Geschäftsunterlagen beeinträchtigen die Weiterführung von Betrieben. Verteidigerinnen und Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen müssen deshalb nicht nur Erfahrung in der Vertretung solcher Mandate haben, sondern auch über Verhandlungsgeschick verfügen, um in den Dialog mit den Strafverfolgungsbehörden zu gelangen.
Auf Grund der Komplexität der Verfahren hat das Land Baden-Württemberg für die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren Schwerpunktstaatsanwaltschaften Mannheim und Stuttgart eingerichtet, die eine spezielle Zuständigkeit für diese Verfahren haben. Auf der gerichtlichen Ebene gibt es ab der Stufe der Landgerichte ebenfalls spezielle Wirtschaftsstrafkammern. Eine erfolgreiche Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren setzt umfassende wirtschaftliche Kenntnisse sowie ein Netzwerk von Beraterinnen und Beratern aus anderen Fachgebieten, wie Steuerberater voraus.
DAS TEAM
ANETTE SCHARFENBERG
Betroffene von Strafverfahren stehen einer übermächtigen staatlichen Macht gegenüber. Verteidigung bedeutet für mich, dieses Überwiegen der staatlichen Macht auszugleichen, für die Wahrung der Rechte von Betroffenen zu sorgen und sämtliche die Betroffenen entlastenden Umstände in ein Strafverfahren einzubringen.
Berufsverständnis
Effektive Verteidigung setzt neben fundierten Rechtskenntnissen auch Kommunikationsfähigkeit, eine hohe soziale Kompetenz, die Fähigkeit zum Erfassen komplizierter Sachverhalte und die Fähigkeit zum vorurteilsfreien und konsequenten Handeln voraus. Betroffene von Strafverfahren müssen mit weitreichenden Konsequenzen für ihr weiteres Leben im sozialen und beruflichen Bereich rechnen. Engagierte Verteidigung ist, nie diese Konsequenzen aus dem Blick zu verlieren.
Aufgrund meines Selbstverständnisses als Verteidigerin habe ich persönlich mich dazu entschieden, keine Mandate in Nebenklageverfahren oder als Zeugenbeistand für Opfer von Straftaten zu übernehmen oder zu führen. Meine berufliche Tätigkeit beschränkt sich daher rein auf die Übernahme von Verteidigungen.
Mitgliedschaften
- Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberger e.V.
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Freiburger Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Freiburger Anwaltvereins
Engagement
Schnelle und sichere Kommunikation – Webakte
Die schnelle und sichere Kommunikation mit meinen Mandantinnen und Mandanten ist ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Bearbeitung eines Mandates.
Die Webakte bietet Ihnen:
- Den sicheren und einfache Informationsaustausch mit unserer Kanzlei
- Alle Schreiben nach Ihren Verfahren sortiert und für Sie rund um die Uhr einsehbar
- Datenschutz & Datensicherheit sind gewährleistet
Jessica Günther
Rechtsanwaltsfachangestellte
Assistenz und Mandantenbetreuung
Rosanna Briganti
Rechtsanwaltsfachangestellte
Assistenz und Buchhaltung/Rechnungswesen
Jule Gashi
Rechtsfachwirtin
Office-Managerin
Jennifer Kaiser
Auszubildende
derzeit in Elternzeit
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Effektive Verteidigung setzt neben fundierten Rechtskenntnissen auch Kommunikationsfähigkeit, eine hohe soziale Kompetenz, die Fähigkeit zum Erfassen komplizierter Sachverhalte und die Fähigkeit zum vorurteilsfreien und konsequenten Handeln voraus. Betroffene von Strafverfahren müssen mit weitreichenden Konsequenzen für ihr weiteres Leben im sozialen und beruflichen Bereich rechnen. Engagierte Verteidigung ist, nie diese Konsequenzen aus dem Blick zu verlieren.
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KONTAKT UND ANFAHRT
Tel.: 0 76 21 / 951 380
Fax: 0 76 21 / 951 38 99