In der heutigen digitalen Welt sind Smartphones ein zentraler Bestandteil des Alltags. Sie enthalten persönliche Daten, Fotos, Nachrichten, Kontakte und vieles mehr. Umso beunruhigender ist es, wenn das Handy von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt wird – oft im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Warum beschlagnahmt die Polizei Handys?

Die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Handys erfolgt in der Regel auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO). Dies geschieht entweder:

  • zur Beweissicherung, oder
  • wegen des Verdachts einer Straftat – auch ohne konkrete Beweise!

Besonders häufig betroffen sind Ermittlungsverfahren wegen:

  • Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Muss ich meine Zugangsdaten herausgeben?

Die Polizei fordert Betroffene oft auf, ihre PIN, Muster oder Passwörter preiszugeben – dabei wird meist nicht erklärt, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, die Herausgabe zu verweigern!

Wichtig:
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Zugangsdaten mitzuteilen. Sobald die Polizei Zugang hat, ist die Auswertung der Daten sehr einfach. Ohne Zugangsdaten hingegen ist eine forensische Entschlüsselung notwendig, die zeitaufwendig, teuer oder sogar unmöglich sein kann – je nach Gerät und Verschlüsselung.

Kann ich gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme vorgehen?

Ja. Wird der Sicherstellung widersprochen, muss ein Gericht darüber entscheiden. Eine tatsächliche Beschlagnahme darf erst nach richterlicher Anordnung erfolgen. Erst danach dürfen Daten rechtlich ausgewertet werden.

Was tun, wenn Ihr Handy beschlagnahmt wurde?

Wenn Ihr Handy von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt wurde:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Geben Sie keine Zugangsdaten preis.
  3. Widersprechen Sie der Sicherstellung – möglichst durch einen Anwalt.
  4. Suchen Sie umgehend rechtliche Beratung.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme sind komplex und von Ihrem individuellen Fall abhängig.


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