Handy beschlagnahmt oder von der Polizei sichergestellt – was tun?

In der heutigen digitalen Welt sind Smartphones die zentrale Quelle von Informationen, die sowohl für die persönliche als auch für die berufliche Kommunikation entscheidend sind. Sie enthalten jedoch auch Daten, die für strafrechtliche Ermittlungen von Bedeutung sein können. Deshalb werden sehr häufig in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Handys von Beschuldigten durch die Ermittlungsbehörden sichergestellt.

Die Sicherstellung und die darauffolgende Beschlagnahme eines Handys erfolgt auf der Grundlage der StPO entweder als Beweismittel oder – viel gefährlicher – wegen Verdacht auf eine Straftat. Das bedeutet auch ohne Beweise kann die Polizei ein Handy sicherstellen, wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat besteht und es wahrscheinlich ist, dass das Handy Beweismittel enthält. Dies ist fast immer der Fall in Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz.

Häufig werden die Betroffenen von der Polizei zur Herausgabe der Zugangsdaten zum Handy aufgefordert, ohne dass ihnen mitgeteilt wird, dass sie als Beschuldigte das Recht haben, diese Daten nicht zu offenbaren. Sind die Zugangsdaten bekannt, ist die Aufwertung der Daten auf dem Handy für die Ermittlungsbehörden ein Kinderspiel. Ohne Zugangsdaten muss das Handy forensisch entschlüsselt werden, was je nach Betriebssystem, Alter des Gerätes oder Komplexität der Zugangsdaten möglich oder unmöglich sein kann.

Wird der Sicherstellung des Geräts durch die Polizei widersprochen, muss durch das Gericht die Sicherstellung überprüft und gegebenenfalls die Beschlagnahme angeordnet werden. Wird der Sicherstellung das Mobiltelefons durch die Betroffenen nicht widersprochen oder ordnet ein Gericht die Beschlagnahme an, dürfen die Daten auf dem Handy ausgewertet werden.

Die rechtlichen Bedingungen für die Beschlagnahme und Auswertung eines Handys im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sind komplex und hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Sie sollten sich schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen.

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