Teillegalisierung mit Einschränkungen
- bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis privat besitzen,
- bis zu 25 Gramm öffentlich mit sich führen,
- bis zu drei Cannabispflanzen im eigenen Haushalt anbauen.
Der Konsum kann alternativ über nichtkommerzielle Anbauvereinigungen organisiert werden. Auch der Erwerb von Cannabissamen aus EU-Mitgliedsstaaten – inklusive Online-Versand – ist legal.
Achtung: Der Besitz von 50–60 Gramm privat oder 25–30 Gramm öffentlich gilt als Ordnungswidrigkeit. Für Minderjährige bleibt der Besitz strikt verboten. Junge Erwachsene unterliegen besonderen Regelungen mit reduzierten THC-Grenzen.
Es bestehen zudem Konsumverbote an bestimmten Orten, z. B.:
- im Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten und Spielplätzen
- tagsüber in Fußgängerzonen (zwischen 7 und 20 Uhr)
Rechtliche Fallstricke trotz Legalisierung
Obwohl Cannabis teilweise legalisiert wurde, bleiben zahlreiche strafrechtliche Risiken bestehen. Strafbar sind insbesondere:
- der kommerzielle Handel mit Cannabisprodukten,
- die Einfuhr von Cannabis aus Nicht-EU-Staaten,
- die Abgabe an Minderjährige.
Der Bundesgerichtshof stuft eine „nicht geringe Menge“ weiterhin bei über 7,5 Gramm reinem THC ein. Wer mit solchen Mengen handelt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Ermittlungen wegen Drogenhandels führen oft zu intensiven Ermittlungsmaßnahmen wie:
- Online-Durchsuchungen
- Standortüberwachung
- Forensische Analyse von Smartphones und Computern
THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum ersetzt den bisherigen, deutlich niedrigeren Richtwert von 1,0 ng/ml.
Bei Überschreitung drohen:
- Bußgeld von mindestens 500 Euro
- einmonatiges Fahrverbot
Bereits geringe Überschreitungen können als Verstoß gewertet werden. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot im Straßenverkehr.
Außerdem ist das Kombinieren von Alkohol und Cannabis am Steuer streng verboten.
Folgen einer Verurteilung
Eine Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz hat gravierende rechtliche und berufliche Folgen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
- Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis für mindestens 5 Jahre
Besonders für berufliche Perspektiven ist ein solcher Eintrag problematisch, da viele Arbeitgeber ein einwandfreies Führungszeugnis verlangen.
Jetzt handeln: Rechtsanwalt kontaktieren
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.