Strafverteidigerin Scharfenberg–Aktuell

Konsumcannabisgesetz:
Ihre Rechte und rechtlichen Fallstricke

Das Wichtigste auf einen Blick

Konsumcannabisgesetz: Legalisierung mit vielen Einschränkungen

Seit dem 01.04.2024 ist der Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum teillegalisiert. Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis privat und 25 Gramm in der Öffentlichkeit straffrei besitzen. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Alternativ kann der Konsum über nichtkommerzielle Anbauvereinigungen organisiert werden. Der Erwerb von Cannabissamen aus EU-Mitgliedsstaaten ist ebenfalls gestattet, auch durch Online-Bestellungen und Versand nach Deutschland. Wird privat zwischen 50 und 60 Gramm oder öffentlich zwischen 25 und 30 Gramm besessen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Für Minderjährige bleibt der Besitz verboten. Für junge Erwachsene existieren Sonderregeln mit reduzierten Abgabemengen und geringerem THC-Gehalt. Zudem gelten strenge Konsumverbote an bestimmten Orten wie Schulumfeldern und zu bestimmten Zeiten in Fußgängerzonen.

Rechtliche Fallstricke trotz Teillegalisierung

Trotz der neuen Regelungen bleibt der Handel, insbesondere die kommerzielle Abgabe und Einfuhr von Cannabisprodukten, weiterhin strafbar.

Der Bundesgerichtshof definiert eine „nicht geringe Menge“ weiterhin mit 7,5 Gramm reinem THC. Wer mit größeren Mengen handelt oder Cannabis an Minderjährige abgibt, muss mit hohen Strafen rechnen. Ermittlungen wegen Drogenhandels führen oft zu umfassenden behördlichen Maßnahmen, darunter Online-Durchsuchungen, Standortüberwachung und forensische Auswertungen von digitalen Geräten wie Smartphones und Computern

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum ersetzt den bisherigen, von Gerichten festgelegten Wert von 1,0 ng/ml. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit Bußgeldern von mindestens 500 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Besonders kritisch: Schon geringe Überschreitungen können als Verstoß gewertet werden. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot im Straßenverkehr. Zudem bleibt für Cannabiskonsumenten das gleichzeitige Trinken von Alkohol am Steuer strikt untersagt.

Konsequenzen einer Verurteilung

Eine Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz zieht ernste Konsequenzen nach sich: Neben möglichen Geld- oder Haftstrafen erfolgt eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis für mindestens fünf Jahre. Besonders problematisch ist dies für berufliche Perspektiven, da zahlreiche Arbeitsstellen eine einwandfreie Auskunft verlangen.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis gibt es viele Unsicherheiten und rechtliche Risiken. Haben Sie Fragen zu Besitz, Anbau oder möglichen Konsequenzen?

Als erfahrene Strafverteidigerin steht Ihnen Rechtsanwältin Anette Scharfenberg mit kompetenter Beratung und engagierter Verteidigung zur Seite. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung und professionelle Unterstützung!

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